
Die Clanverfassung Albains wird durch The Rule begründet, die auf dem Great Gathering beschlossen wurde. Darin wird jedem Clan und jeder freien Stadt entsprechend dem Clanrecht auf ihren Territorien volle Souveränität gewährt, was die innere Verwaltung und Gerichtsbarkeit betrifft. Der Dienst an den Göttern wird dabei ausdrücklich als innere Angelegenheit des Clans des Gläubigen betrachtet, egal, auf wessen Territorium er stattfindet. Das gilt selbst dann, wenn dieser Dienst negative Wirkungen auf die Umgebung haben sollte, solange dafür tatsächlich das Verhalten des Gottes, nicht aber direkt der Gläubige verantwortlich ist.
Die äußere Souveränität wird nur durch das Fremdkoalitionsverbot und das Schlichtungsgebot eingeschränkt. Das Fremdkoalitionsverbot verbietet das Verbünden mit Nicht-Albain'schen Kräften gegen andere Albain'sche Clans oder Städte. Krieg gegeneinander bleibt jedoch erlaubt, wobei das Schlichtungsgebot allerdings fordert, dass, falls einer der Beteiligten den Schlichtungsentscheid eines neutralen der Sechseinhalb Clans anruft, der Entscheid dieses Clans verbindlich ist und den Krieg sofort beendet. Verstöße gegen das Fremdkoalitionsverbot oder das Schlichtungsgebot verpflichten alle Clans und Städte Albains, dem Vertragsbrecher sofort und ohne Vorbehalt den Krieg zu erklären. Die Clanverfassung Albains schließt ausdrücklich alle Rassen Albains ein und wird wegen der Vorteile, die sie bietet, auch von allen Rassen akzeptiert, sogar von den menschenfeindlichen Elfen der Wälder.
Die Rule sieht vor, dass die Sechseinhalb Clans einen Chief of the Rule wählen, der die Einhaltung der Rule überwachen und die Verbindung zwischen den Clans halten soll. Dabei stellt jeder der sechs Vollclans turnusmäßig einen Chief, der jeweils bis zum Abdanken oder bis zum Tod amtiert. Der Halbe Clan stellt den Chief jeweils zwischen den einzelnen Amtsperioden der sechs Vollclans. Der Chief of the Rule muss einfacher Clansman sein und darf nicht der Familie des Clanchiefs angehören.
Der Chief of the Rule besitzt das exklusive Münzrecht. Er bestraft Falschmünzerei und jeglichen Münzbetrug. Dazu gibt es jedoch keine konkreten rechtlichen Festlegungen, so dass es in seiner Willkür liegt, welche Maßnahmen er gegen Falschmünzer verhängt. Zur Durchsetzung des Münzmonopols verfügt der Chief of the Rule über die Münzbüttel, die inzwischen zu einer schlagkräftigen Kampftruppe aufgebaut wurden und dem Chief of the Rule auch faktisch militärische Macht geben.
Im Clanregister von Borthwickbrae sind die Namen aller Clans verzeichnet. Will jemand einen neuen Clan begründen, muss der Chief of the Rule der Namenswahl zustimmen. Der Name muss sich von den schon verwendeten ausreichend unterscheiden. Bezeichnet sich eine Gruppe als Clan, obwohl ihr Name nicht im Clanregister verzeichnet ist, kann der Chief of the Rule die Festsetzung der Betroffenen verlangen. Diesem Verlangen müssen alle Clans und freien Städte folgen und eventuell auch Truppen dafür bereitstellen.
Nach der Vereinbarung von Borthwickbrae gilt nur als Clan, wer im Clanregister verzeichnet ist. Das gibt dem Chief of the Rule theoretisch die Möglichkeit, einem Clan die Existenzberechtigung zu entziehen, indem er ihn aus dem Clanregister streicht.

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Letzte Änderung: 29. Mai 2003 - © Science and Fantasy 2003>